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Ordentliches Mitglied kann jeder Zahnarzt werden, der eine anerkannte Weiterbildung in der Oralchirurgie erworben hat.

Außerordentliches Mitglied kann jeder Zahnarzt oder Arzt werden, der Interesse an der chirurgischen Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde hat.

Juristische Personen können ebenfalls ihre Mitgliedschaft beantragen.

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

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Jeder, dem die Zukunft der zahnärztlichen Chirurgie am Herzen liegt, sollte Mitglied werden, denn nur eine starke Gruppe kann das Ziel der Stärkung der chirurgischen Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde innerhalb der Heilkunde auch durchsetzen!

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Jeder, dem die Zukunft der zahnärztlichen Chirurgie am Herzen liegt, sollte Mitglied im Berufsverband Deutscher Oralchirurgen – BDO – e.V. werden, denn nur eine starke Gruppe kann das Ziel der Stärkung der chirurgischen Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde innerhalb der Heilkunde auch durchsetzen!

Ordentliches Mitglied kann jeder Zahnarzt werden, der eine anerkannte Weiterbildung in der Oralchirurgie erworben hat.

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