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"Wie echte Zähne"
Die neue Focus-Ärzteliste Spezialisten für Implantologie und Parodontologie
Einladung zum 6. EFOSS-Kongress in Edinburgh
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der im zwei Jahresintervall stattfindende Kongress der European Federation of Oral Surgery Societies findet dieses Jahr im schottischen Edinburgh vom 22. bis 24. September statt. Die englische oralchirurgische Gesellschaft (BAOS – British Association of Oral Surgeons) ist Gastgeber dieses sechsten EFOSS Kongresses und lädt alle an der Oralchirurgie interessierten Kolleginnen und Kollegen zu diesem herausragenden akademischen und einmaligem sozialen Ereignis in der geschichtsträchtigen Stadt Schottlands ein.
Der offizielle Teil des Kongresses wird am Mittwoch, den 22. September im Sheraton Grand Hotel eingeläutet. Der fachliche Kanon setzt sich zusammen aus originär oralchirurgischen Themen sowie aus wissenschaftlichen Beiträgen angrenzender medizinischer Bereiche wie die Kardiologie und die Gentherapie. Ausklingen wird der akademische Teil des Kongresses am Freitag, den 24. September gegen 13.30 Uhr.
Das reizvolle an internationalen Kongressen ist neben dem anregenden Gedankenaustausch mit Kollegen unterschiedlicher Nationen das Eintauchen in eine andere Kultur. Edinburgh, schmeichelhaft als Athen des Nordens bezeichnet, wartet wie kaum eine der schottischen Städte mit einer vielseitigen Kultur auf – eine dynamische Mixtur aus georgianischen Stadtpalästen und zeitgenössischer Kunst, Großstadtflair und Naturidylle. Tief verwurzelt in der schottischen Geschichte, mit Maria Stuart als ständiger Begleiterin, blickt Schottlands Hauptstadt mit postmodernen Neubauten wie dem Parlament entschlossen ins 21. Jahrhundert.
Einen Hauch von schottischer Lebensart wird die Kongressteilnehmer während eines in einer Show eingebetteten abendlichen Dinners „Taste of Scotland“ umwehen. Das Begleitprogramm ist vielversprechend und wird der Kongressteilnahme den kulturellen Glanz verleihen.
Auf zusätzliche Qualifizierungen bedachte Kollegen werden wie auf den vorangegangenen EFOSS Kongressen auch auf dem diesjährigen EFOSS Kongress die Möglichkeit zur europäischen oralchirurgischen Zertifizierung des European Board of Oral Surgery erhalten. Erfolgreich geprüfte Oralchirurgen der EFOSS Mitgliedstaaten erhalten das „Certificate of Exellence in Oral Surgery“, welches besondere Qualifikationen auf dem Gebiet der Oralchirurgie bescheinigt.
Zugelassen zu dieser Prüfung sind von deutscher Seite aus Kollegen, die in Deutschland ihre oralchirurgische Weiterbildung abgeschlossen haben und Mitglied des Berufsverbands Deutscher Oralchirurgen sind.
Die Prüfung gliedert sich in vier Abschnitte:
1. Curriculum vitae : Bewertung von praktischen und wissenschaftlichen Leistungen
2. Operationskatalog (Logbook): Dokumentation von erbrachten operativen Eingriffen
3. Schriftliche Prüfung: multiple choise Test mit insgesamt 40 Fragen
4. Mündliche Prüfung: Vorstellung von vier unterschiedlichen oralchirurgischen Fällen
An der Prüfungsteilnahme interessierte Kollegen melden sich bitte im BDO Sekretariat. Weiterführende Informationen sind dieser Webseite unter der Rubrik „EFOSS“ zu entnehmen. Anmeldeschluss ist der 21. Juni dieses Jahres.
Anmeldungen für den EFOSS Kongress in Edinburgh können über diese Webseite durch Klick auf die Schottlandflagge auf unserer Startseite erfolgen.
Nutzen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Gelegenheit mit Oralchirurgen aus ganz Europa in Kontakt zu treten und an den Entwicklungen in unserem Fachgebiet aktiv mitzuwirken.
Bonn, 31.03.2010
Dr. Maria-Theresia Peters
↓ Weitere Informationen erhalten Sie hier
↓ Focus Ärzteliste der von Kollegen empfohlenen Implantologen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach Zustimmung aller Verbände, zu dem in der KK am 17.09.2008 vorgeschlagenen Vorgehen, finden Sie hier die modifizierten Indikationsklassen zu Ihrer Information.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nachfolgend finden Sie das Mitgliederrundschreiben vom 27.07.2010 des Bundesvorsitzenden Dr. Dr. Wolfgang Jakobs!
↓ Mitgliederrundschreiben 27.07.2010
Am 11.12.2009 fand in München die erste
gemeinsame Gutachtertagung organisiert von DGMKG und dem BDO als
Gutachtertagung der Konsensuskonferenz statt. Ca. 100 Teilnehmer, nicht
nur Mitglieder der Berufsverbände von BDO und DGMKG, sondern auch
Implantatgutachter der Kammern hatten sich zu der Gutachtertagung
angemeldet. Die Tagung fand im Vorfeld des Kongresses „Implantologie
für den Praktiker“ statt. Das Thema der Gutachtertagung war „die Sicht
auf das Gutachten“ sowohl aus zahnmedizinischer als auch juristischer
Perspektive. Das Programm, das von der Justitiarin des BDO, Frau Dr.
Susanna Zentai, Köln zusammengestellt wurde sollte die
unterschiedlichen Perspektiven bei der Erstellung eines Gutachtens
deutlich machen. Die Einführung und Begrüßung erfolgte durch Dr. Dr.
Martin Bonsmann, Leiter des Referates Implantologie der DGMKG und den
Bundesvorsitzenden des BDO, Dr. Dr. Wolfgang Jakobs.
Dr. Dr.
Bonsmann und Dr. Dr. Jakobs begrüßten neben den Mitgliedern der beiden
Verbände insbesondere die Gutachter der Kammern, die Gutachter der
Konsensuskonferenz Implantologie und als Ehrengast den Sprecher der
Konsensuskonferenz Herrn Dr. Roland Hille.
„Implantologie in
guten und in schlechten Zeiten“ war das Thema des ersten Beitrags von
Dr. Nickenig aus Bonn. Kollege Nickenig war langjähriges
Vorstandsmitglied des BDIZ und ist seit vielen Jahren als
Implantatgutachter tätig. Nickenig zeigte in seinem Referat auf, dass
die Grundsätze der Objektivität und die Beschränkung auf die
Erläuterungen und Beantwortung der gutachterlichen Fragestellung
wesentlich für die Erstellung eines Gutachtens sind.
Im
zweiten Referat „Das Gutachten im Prozess - zahnmedizinische und
juristische Aspekte“ wurden Grundsatzfragen eines Gutachtens
exemplarisch dargestellt von Dr. Mathias Sommer, Köln und der
Justitiarin des BDO Frau Dr. Susanna Zentai, Köln. Dr. Sommer
schilderte den Behandlungsablauf einer Implantatversorgung aus
zahnmedizinischer Sicht und die im Gutachten aufgeworfenen
medizinischen Fragen während Frau Dr. Zentai die juristischen
Zusammenhänge der gutachterlichen Betrachtung in dem vorgestellten
Behandlungsfall einging. Da in dem vorgestellten Gutachten eine
Vielzahl an relevanten Fragen aufgeworfen wurden, wie z.B. Frage der
Abweichung von einem festgelegten Therapieplan im Rahmen einer
Behandlung in Intubationsnarkose und den daraus abzuleitenden auch
„wirtschaftlichen Fragen“ war die Grundlage für eine intensive
Diskussion die allen Teilnehmern Gelegenheit bot von den an der
Diskussion beteiligten Juristen Orientierungshilfe für die Erstellung
implantologischer Gutachten zu erhalten.
Den zweiten Teil
der Gutachtertagung unter Vorsitz von Dr. Schmidt, Brilon, Dr. Zentai
und Dr. Nickenig, Köln leitete der Vorsitzende Richter a.D. Rosenberger
vom OLG Köln ein. In einem fachlich interessanten und spannend
vorgetragenen Referat legte er in grundsätzlichen Betrachtungen dar wie
aus der Sicht des Richters das Gutachten und die gutachterliche
Fragestellung bzw. die gutachterlichen Antworten zu sehen sind. Immer
wieder betonte er in seinem Referat die Bedeutung der Kernfrage eines
jeden Gutachtens ob gegen anerkannte Behandlungsstandards in einem
Behandlungsfall verstoßen wurde. Nur in diesem Fall kann von einem
„schwerwiegenden Behandlungsfehler“ gesprochen werden. Er ging auch auf
die Bedeutung der Aufklärung für die Auseinandersetzungen über
Behandlungsfehler ein, und erläuterte auch die Frage wie ein
Festellungsbeschluss in einem Gutachten zu bewerten sei. Wichtig in
diesem Zusammenhang sei, dass rein „diskriptiv“ eine Beschreibung des
„status präsens“ der abgelaufenen Behandlungen ohne weitere causale
Betrachtung erfolge. Im Anschlussreferat berichtet Dr. Andreas Tacke,
Fachbereichleiter Medizin eines Rückversicherers und Anästhesist über
die Sicht der Versicherer auf Behandlungsrisiken und die sich aus
festgestellten Behandlungsfehlern ergebenden Folgen. Auch er beklagte,
dass oftmals bei den beauftragten Gutachtern notwendige fundamentale
Voraussetzungen in Hinblick auf juristische Zusammenhänge bei
Erstellung eines Gutachtens nicht berücksichtigt würden. Er sehe
zukünftig eine steigende Zahl an juristischen Auseinandersetzungen. Als
Begründung führte er an, dass die zunehmende Kostenbeteilung der
Patienten an den Behandlungskosten auch dazu führt, dass Patienten
durch Auseinandersetzungen wegen vermeintlicher Behandlungsfehler Teile
Ihrer Kosten zurückfordern.
Als letzten Vortragenden der
Gutachtertagung gestaltete Prof. Dr. Dr. H.P. Howaldt, Gießen seinen
Vortrag mit dem Thema „Herausforderung Gutachterauftrag“ über
Grundlagen und grundsätzliches der gutachterlichen Arbeit. In der
abschließenden Diskussion mit allen Teilnehmern wurde die Bedeutung von
interdisziplinären Fortbildungsveranstaltungen für Gutachter von allen
Teilnehmern bestätigt. Die beiden Verbände BDO und DGMKG werden dem
Wunsch der Teilnehmer entsprechend auch im nächsten Jahr im
Zusammenhang mit dem Kongress „Implantologie für den Praktiker“ erneut
eine Gutachtertagung organisieren.