Bild zur optischen Auflockerung des Designs, Zeigt einen OP Eingriff
Logo BDO
Foto Behandlungsplatz
Foto OP Ärzte
Bild mit der generellen Seitenueberschrift: Berufsverband Deutscher Oralchirurgen
PATIENTEN-INFO
Bild mit Suchen-Button, noch nicht verlinkt
Bild mit Drucken-Button, noch nicht verlinkt
Bild mit Button Empfehlen, noch nicht verlinkt
Bild zur optischen Auflockerung der Navigationsspalte
Aktuell Kontakt
Bild zur optischen Auflockerung der Navigationsspalte
Aufgaben und Ziele - Fortsetzung...

In der im Jahre 1992 erlassenen und 1994 novellierten neuen "Weiterbildungsordnung für Ärzte" finden sich 2/3 der nachzuweisenden selbständig durchzuführenden Eingriffe, die der zahnärztlichen Chirurgie zuzuordnen sind. Dies gilt besonders für die Traumatologie der ZMK, die bis 1982 ausnahmslos in der zahnärztlichen Gebührenordnung beschrieben war. Die Ärzte dürfen die Zahnheilkunde nach Willen des Gesetztgebers ausüben, sie dürfen sich aber nicht Zahnarzt nennen. Das hatte seinerzeit seefahrtrechtliche Gründe. Statt eines konstruktiven Miteinander zweier verschiedener Gruppierungen innerhalb der Medizin bzw. Zahnmedizin, die im wesentlichen dasselbe Fachgebiet mit Ausnahme der Malignomchirurgie betreiben und sich dem Wettbewerb zu stellen, kam es zum Konfliktdenken, bis hin zu mehrfachen gerichtlichen Auseinandersetzungen, die von den Ärzten für Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgie betrieben wurden. Die Urteile bestätigten jedoch grundsätzlich die Auffassungen der Zahnärzte für Oralchirurgie und damit auch indirekt die neue Weiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer von 1997, sowie die Richtlinien der zahnärztlichen Aus- bzw. Weiterbildung der Europäischen Kommission.
Bild zur optischen Auflockerung der Navigationsspalte
Mitglied werden ... Referate und AGs Neuigkeiten - Presse Mitgliederbereich DER BERUFSVERBAND Fortsetzung ... Aufgaben, Ziele, Historie Veranstaltungskalender